Generell gilt, dass jeder in einer ELKI-Gemeinde Mitglied werden kann, der/die:

  • in dieser Gemeinde getauft oder konfirmiert wird
  • evangelisch ist und aus einer anderen evangelischen Gemeinde kommt (Italien oder Ausland)
  • zum evangelischen Glauben übertreten möchte.
  • Für den letzten Fall bieten die Gemeinden theologische und spirituelle Begleitung an, um eine begründete und freie Entscheidung treffen zu können.

Mitglieder verfügen gemäß den Statuten der ELKI und ihrer Gliedgemeinden über Rechte und Pflichten. Dazu gehören Wahlrechte und die Wahrnehmung unterschiedlicher Funktionen und Leitungsaufgaben. Ferner haben sie Anrecht auf Kasualhandlungen wie die kirchliche Trauung und Beerdigung.