Das Konsistorium

Das Konsistorium ist ein kollegiales Organ (Gremium), welches mit der Leitung der Kirchenaktivitäten und der ELKI Verwaltung beauftragt ist. Seine Aufgaben werden im Art. 22 der ELKI Satzung festgelegt. Das Konsistorium besteht aus dem Dekan (ein Pfarrer oder eine Pfarrerin) mit Vorsitzfunktion, aus dem Vizedekan (ebenfalls ein Pfarrer oder eine Pfarrerin) und aus weiteren drei Laienmitgliedern (Räte), unter denen der/die Vizepräsident/in des Konsistoriums sowie der/die ELKI Schatzmeister/in gewählt werden. Die Amtsdauer der Konsistoriumsmitglieder beträgt vier Jahre, Wiederwahl ist möglich.

Das Konsistorium wird von der ELKI Synode (das höchste Organ der ELKI) gewählt, welche über alle Bereiche des Kirchenlebens diskutiert und entscheidet. Das Konsistorium arbeitet mit dem Dekanat und der ELKI Verwaltung eng zusammen bezüglich der Leitungs- und Verwaltungsangelegenheiten, und tagt dafür alle zwei Monate um Entscheidungen in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen der Kirche zu treffen. Zu den Zuständigkeiten des Konsistoriums gehören: das Leben der Gemeinden, das ELKI-Personal, die Weiterbildung, das Pfarrkonvent, die Präsidentenkonferenz, die diakonischen Werke, die ökumenischen Tätigkeiten, die Finanzen (Haushalt, Steuerwesen, Verwaltung des Otto per Mille), die Organisation der Synode, sowie der Austausch mit kirchlichen Institutionen in anderen Ländern.