Das Augsburger Bekenntnis
Das Augsburger Bekenntnis, lateinisch Confessio Augustana ist das Bekenntnis, das Philipp Melanchthon für den Reichstag in Augsburg verfasste und am 25. Juni 1530 vor diesem und dem Kaiser verlas. Durch die klärenden Artikel des Augsburger Bekenntnisses versuchten die Reformatoren ursprünglich, die Gemeinschaft mit der katholischen Kirche wiederzuerlangen. Es war in seinem Ziel also ein ökumenisches Dokument. In der Folge wurde es jedoch zur zentralen Bekenntnisschrift der protestantischen Kirchen lutherischer Prägung und konnte die Kirchenspaltung nicht verhindern.
Eine Gruppe von evangelischen Fürsten und Reichsstädten unterzeichnete die “Confessio Augustana”.
Die Schlusserklärung betont noch einmal die Übereinstimmung mit der Heiligen Schrift und dem Bekenntnis der Alten Kirche. In seiner heutigen Form besteht das Augsburger Bekenntnis aus 28 Artikeln, von denen die ersten 21 die Lehre Martin Luthers darlegen, insbesondere seine Rechtfertigungslehre. Die restlichen Artikel befassen sich mit der Abschaffung bestimmter kirchlicher Bräuche.
In der Apologie der Confessio Augustana reichte Melanchthon die theologische Basis des Bekenntnisses nach. Melanchthons Formulierungen zielten auf ein versöhnlichen Dialog mit den Gegnern. Sie vermieden daher bewusst einige strittige Argumente, wie den Glauben an das Fegefeuer oder die Macht des Papstes.
Das Augsburger Bekenntnis hat bis heute seine Gültigkeit behalten. Seine Lehrverurteilungen jedoch entstammen der Zeit und dem Denken des 16. Jahrhunderts und treffen heute zum größten Teil die Lehren der angesprochenen Kirchen nicht mehr. Durch die Lehrgespräche zwischen den verschiedenen Kirchen geben die Verurteilungen nicht mehr den aktuellen Stand des Verhältnisses der Kirchen untereinander wieder.