Letzte Nachrichten: LWB-Vollversammlung bittet MennonitInnen um Vergebung       Nächste Veranstaltungen: Reise zu den Orten der Bibel

Was bedeutet otto per mille


Was ist "otto per mille "?

Seit 1984 - mit der Neufassung der Verträge mit der Katholischen Kirche – wendet der italienische Staat anhand der jährlichen Erklärungen der Steuerzahler einen Teil (8 0/00) von seinen Steuereinnahmen religiösen, wohltätigen, sozialen und unterstützenden Zwecken zu. Diese kommen entweder dem Staat selbst zugute oder den 6 religiösen Konfessionen, die mit ihm einen Staatsvertrag (sogenannte „Intesa“) abgeschlossen haben.

 

Wie vergebe ich „otto per mille“?

Jeder Bürger, der die Steuererklärung abgibt, darf 8 0/00 seiner Steuer einer der 7  im Steuerformular aufgeführten Stellen zuteilen. Darunter ist auch die „Evangelisch-Lutherische Kirche in Italien“. Diese Zuteilung erfolgt mit einer Unterschrift auf der dazu gedachten Seite  im Formular „730“ oder „Unico“ unter der gewählten Institution.

Falls der Steuerzahler nicht verpflichtet ist, eine Erklärung abzugeben, kann er trotzdem seine Wahl durch Abgabe der Seite vom CUD, die der Zuteilung von 8 0/00 bestimmt ist, bei den dazu vorgesehen Stellen (Postschalter, Bank, CAF usw.) treffen.

 

Hinweise für die Bestimmung vom „otto per mille“

1)   Das Formular in dem Kästchen „Chiesa Evangelica Luterana in Italia“ unterschreiben ohne dass die Unterschrift in das Kästchen zu überschreiben (2 Unterschriften im ganzen).

2)   Das Formular in den Umschlag einstecken, der in Tabakgeschäften oder Bürogeschäften (Buffetti….) erhältlich ist oder in einen gewöhnlichen Umschlag mit der Überschrift „Scelta per la destinazione dell’8 0/00 dell’IRPEF relativa all’anno 2008“ und die eigene Steuernummer (Codice fiscale), Familienname und Vorname und an die „Agenzia delle Entrate“ adressieren.   

3)  Den geschlossenen Umschlag einem Postschalter, einer Bank oder dem CAF aushändigen.


Warum es wichtig ist, eine eigene Wahl zu treffen

Die Verteilung unter den wohltätigen Institutionen erfolgt im Verhältnis zu den in der Steuererklärung ausgedrückten Zuteilungen. D.h., dass die nicht ausgedrückten Zuteilungen – im Einvernehmen mit den religiösen Konfessionen – proportional verteilt werden. Das bedeutet, dass jede nicht ausgedrückte Zuteilung so berechnet werden, dass sie unter den momentan sechs anrechtsberechtigten Institutionen trotzdem verteilt wird. Die Institution mit den meisten Zuteilungen erhält demnach auch die größte proportionale Verteilung – sowohl jene der Atheisten als auch der unaufmerksamen Evangelischen.             

website by GUBBERNET.com